MP3-Hörproben unserer Musik ...
Immer wieder erreichen uns Mails mit der Frage, warum denn auf unseren Seiten keine Hörproben der Blaskapelle oder des Chores zu finden sind; andere Vereine bieten diesen Service doch auch an ... Ganz einfache Erklärung: Die dafür fälligen GEMA-Gebühren sind uns zu hoch. Ob andere Vereine diese Gebühren bezahlen oder die Hörproben, sagen wir mal "schwarz", veröffentlichen, ist uns nicht bekannt ;-) Anbei ein Antwortschreiben der GEMA an den Präsidenten des » Hessischen Musikverbandes <http://www.hessischer-musikverband.de>, das genau diesen Sachverhalt eindeutig beschreibt (schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung liegt uns vor): GEMA Mitteilung bzgl. Musikstücke auf der Webseite Meine Nachfrage bei der GEMA wegen Veröffentlichung von Musikstücken auf der eigenen Homepage wurde mit folgendem Schreiben beantwortet. Ich denke dies ist für alle Vereine wichtig die eine derartige Veröffentlichung tätigen, deshalb nachfolgend den Inhalt des Schreibens vom 12.3.02 zu Ihrer Kenntnisnahme. Rudolf Barget <mailto: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. > GF-Präsident Wortlaut der GEMA-Mitteilung: Sehr geehrter Herr Barget, wenn ein Verein als Interpret Werke dritter zur Präsentation seines Repertoires bzw. seiner Interpretation auf seine Website einstellt, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung -ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt.- wie folgt: Für die Vergütung von EUR 200,00 können Sie bis zu 10 Musikwerke des GEMA-Repertoirs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen. Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk. Ist die Spieldauer eines Werkes länger als 5 Minuten, sind für jeweils weitere 5 Minuten EUR 10,00 p.a. zu bezahlen. Für jedes weitere Werk aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR 5,00 je Kalendermonat der Einstellung des Werkes. Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2002. Da diese Website nur die Präsentation des Vereins erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden. Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer auf seine Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden. Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden. Auch möchten wir Sie auf das sog. Recht zur Benutzung aufmerksam machen. Dieses ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z. B. Textwerke, Bildwerke. Dieses Recht wird vom Komponist bei unverlegten Werken und vom Musikverleger bei verlegten Werken) i.d.R. selbst vergeben. Das Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit einem Bild bzw. einem Text ist bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten direkt vorab einzuholen. Informationen, welcher Verlag Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie bei der GEMA- Dokumentationsstelle in Berlin (Frau Dagmar Rosenberger, Tel. 030/212 45-451, Fax: -454, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. <mailto: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. >). MfG GEMA Direktion Industrie Abteilung Multimedia / Bildtonträger Bereich Online Rosenheimer Str. 11 81667 München Tel: +49 89 48003-349 Fax: +49 89 48003-357 |
